Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, Workshops und Veranstaltungen

Wirtschaftskanzlei Augsburg

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Durchführung von Seminaren, Workshops, Trainings, Intensivveranstaltungen und vergleichbaren Veranstaltungen der

Gantner & Schmidt Wirtschaftskanzlei GmbH
Alfred-Nobel-Str. 9
86156 Augsburg
E-Mail: post@kanzlei-gsp.de
Telefon: +49 (0) 821 – 999 70 110

nachfolgend „Veranstalter“ genannt.

Diese AGB gelten insbesondere für das Intensiv-Seminar „Effektiver führen – Nachhaltig wirken“.

Die Veranstaltungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Vertragspartner dieser Veranstaltungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Ausschließliche B2B-Buchung; kein Widerrufsrecht

Die Buchung ist ausschließlich für Unternehmer, Unternehmen, Selbständige, Freiberufler, Behörden, Körperschaften oder sonstige beruflich handelnde Organisationen zulässig.

Der Kunde versichert mit Abgabe der Buchung, dass er die Veranstaltung zu gewerblichen, selbständigen, freiberuflichen, behördlichen oder sonstigen beruflichen Zwecken bucht und nicht als Verbraucher handelt.

Ein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht besteht nicht, da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen wird. Eine Widerrufsbelehrung wird daher nicht erteilt.

Sollte eine Buchung erkennbar durch einen Verbraucher erfolgen, ist der Veranstalter berechtigt, die Buchung abzulehnen. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme an der jeweils gebuchten Veranstaltung gemäß Leistungsbeschreibung auf der Website, im Angebot oder in der Buchungsbestätigung.

Zum Leistungsumfang gehören nur die Leistungen, die ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung, im Angebot oder in der Buchungsbestätigung genannt sind. Beim Intensiv-Seminar können hierzu insbesondere Seminarteilnahme, Lernmaterialien, Verpflegung an den Seminartagen, Unterkunft und ein Teilnahmezertifikat gehören, soweit diese Leistungen ausdrücklich bestätigt wurden.

Nicht geschuldet sind An- und Abreise, Transfers, Parkgebühren, private Versicherungen, zusätzliche Hotelkosten, Minibar, Telefon, sonstige persönliche Ausgaben oder weitere Leistungen, sofern diese nicht ausdrücklich bestätigt wurden.

Ein bestimmter persönlicher, wirtschaftlicher, unternehmerischer oder gesundheitlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Die Veranstaltung dient der Wissensvermittlung, Reflexion, praktischen Anwendung und beruflichen Weiterentwicklung. Sie ersetzt keine psychotherapeutische, medizinische, steuerliche, rechtliche oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung im Einzelfall.

Eine Zufriedenheits-, Erfolgs- oder Geld-zurück-Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

4. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Darstellung der Veranstaltung auf der Website stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung zur Abgabe einer Buchung oder Buchungsanfrage.

Der Kunde gibt durch Absenden des Buchungsformulars, per E-Mail, telefonisch oder über einen sonstigen Buchungsweg ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab.

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Buchung in Textform bestätigt oder eine Rechnung übersendet. Maßgeblich ist der Inhalt der Buchungsbestätigung.

Bei einer Online-Buchung über ein Buchungssystem kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde den Buchungsprozess abgeschlossen hat und die Buchung durch das System oder durch den Veranstalter bestätigt wurde.

Der Veranstalter ist berechtigt, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Kapazitätsgrenzen erreicht sind, die Veranstaltung für den konkreten Teilnehmer ungeeignet erscheint oder sachliche Gründe entgegenstehen.

5. Teilnehmer und Austausch von Teilnehmern

Vertragspartner ist der buchende Kunde. Teilnehmer können insbesondere Geschäftsführer, Führungskräfte, Unternehmer, Teamleiter, Projektmanager, Coaches, Personalentwickler oder sonstige beruflich entsandte Personen sein.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der angemeldete Teilnehmer für die Veranstaltung geeignet ist und die für die Durchführung erforderlichen Angaben vollständig und richtig gemacht werden.

Der Kunde kann bis spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn in Textform einen Ersatzteilnehmer benennen. Der Veranstalter kann den Ersatzteilnehmer aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere wenn persönliche, fachliche, organisatorische oder sicherheitsrelevante Gründe entgegenstehen.

Nach Ablauf dieser Frist ist ein Teilnehmerwechsel nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich.

6. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung

Es gelten die in der Buchungsbestätigung oder im Angebot genannten Preise.

Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich ein Bruttopreis ausgewiesen ist.

Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungserhalt ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen fällig, sofern in der Rechnung oder Buchungsbestätigung kein anderes Zahlungsziel genannt ist.

Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnahme davon abhängig zu machen, dass die Teilnahmegebühr vor Veranstaltungsbeginn vollständig bezahlt ist.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Veranstalter behält sich vor, den Teilnehmer bei nicht fristgerechter Zahlung von der Veranstaltung auszuschließen, sofern trotz Mahnung keine Zahlung erfolgt.

7. Unterkunft und Verpflegung

Soweit Unterkunft und Verpflegung Bestandteil der gebuchten Leistung sind, ergibt sich der genaue Umfang ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Buchungsbestätigung.

Besondere Anforderungen, etwa Lebensmittelunverträglichkeiten, Allergien, Barrierefreiheit oder Zimmerwünsche, sind bei der Anmeldung mitzuteilen. Der Veranstalter bemüht sich um Berücksichtigung, schuldet diese jedoch nur, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurde.

Nicht in Anspruch genommene Unterkunfts-, Verpflegungs- oder sonstige Teilleistungen werden nicht erstattet, wenn die Nichtinanspruchnahme aus der Sphäre des Kunden oder Teilnehmers stammt.

Die Veranstaltung ist eine berufliche Fortbildungs- bzw. Seminarveranstaltung. Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen sind unselbständige Nebenleistungen zur Durchführung der Veranstaltung, sofern sie im konkreten Angebot enthalten sind.

8. Leistungsänderungen, Referenten, Ablauf und Veranstaltungsort

Der Veranstalter ist berechtigt, geringfügige Änderungen von Ablauf, Methoden, Inhalten, Referenten, Räumen, Zeiten oder organisatorischen Details vorzunehmen, sofern der Gesamtcharakter und das Ziel der Veranstaltung gewahrt bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

Ein Wechsel eines Referenten berechtigt nicht zur kostenfreien Stornierung, sofern ein fachlich geeigneter Ersatz gestellt wird und die Veranstaltung inhaltlich im Wesentlichen gleichwertig bleibt.

Wesentliche Änderungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Bei einer wesentlichen Änderung, die dem Kunden objektiv unzumutbar ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

9. Stornierung durch den Kunden

Der Kunde kann seine Teilnahme vor Veranstaltungsbeginn in Textform stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Veranstalter.

Bei Stornierung durch den Kunden fallen folgende pauschalierte Stornoentgelte an:

Bis 45 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei.

44 bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Teilnahmegebühr.

29 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr.

13 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 85 % der Teilnahmegebühr.

Ab 6 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr.

Die Stornopauschale bezieht sich auf die vereinbarte Netto-Teilnahmegebühr zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese gesetzlich anfällt.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Kann der frei gewordene Platz anderweitig gleichwertig vergeben werden, reduziert sich die Stornopauschale insoweit, wie dem Veranstalter kein Schaden verbleibt.

10. Umbuchung

Eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin ist nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters möglich.

Bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kann der Kunde einmalig kostenfrei auf einen verfügbaren Ersatztermin umbuchen. Danach besteht kein Anspruch auf Umbuchung. Stimmt der Veranstalter einer späteren Umbuchung zu, können tatsächlich entstandene Mehrkosten berechnet werden.

Eine Umbuchung ist ausgeschlossen, wenn kein Ersatztermin verfügbar ist oder organisatorische Gründe entgegenstehen.

11. Absage oder Verlegung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen oder verlegen, insbesondere bei Erkrankung von Referenten, Ausfall der Veranstaltungsstätte, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, unzumutbaren Sicherheitsrisiken, erheblichen Störungen der Infrastruktur oder Nichterreichen einer wirtschaftlich erforderlichen Mindestteilnehmerzahl.

Eine Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, sofern in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes genannt ist.

Im Fall einer Absage bietet der Veranstalter dem Kunden nach Wahl des Veranstalters einen Ersatztermin an oder erstattet bereits gezahlte Teilnahmegebühren. Nimmt der Kunde den Ersatztermin nicht an, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verdienstausfall-, Arbeitsausfall- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters.

Bei einer bloßen Verlegung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Teilnahme am Ersatztermin unzumutbar ist.

12. Höhere Gewalt

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer Umstände nicht oder nur unter wesentlich erschwerten Bedingungen durchgeführt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, zu verlegen oder in einem zumutbaren Ersatzformat durchzuführen.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Krieg, Terror, Streik, Aussperrung, Energieausfall, erhebliche Verkehrsstörungen, Ausfall wesentlicher Dienstleister oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen.

Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden bei endgültiger Absage erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.

13. Verhalten während der Veranstaltung; Ausschluss

Der Kunde und die Teilnehmer verpflichten sich zu professionellem, respektvollem und störungsfreiem Verhalten.

Der Veranstalter kann Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen, wenn sie die Durchführung erheblich stören, gegen Sicherheitsvorgaben, Hausordnungen oder berechtigte Anweisungen verstoßen, andere Teilnehmer, Referenten oder Mitarbeitende unangemessen beeinträchtigen oder die Veranstaltung für Zwecke nutzen, die dem Veranstaltungszweck widersprechen.

Bei berechtigtem Ausschluss besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr, soweit der Ausschluss vom Kunden oder Teilnehmer zu vertreten ist. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters bleiben vorbehalten.

14. Veranstaltungsunterlagen, Urheberrechte und Nutzungsrechte

Alle Veranstaltungsunterlagen, Präsentationen, Konzepte, Arbeitsblätter, Modelle, Übungen, Methoden, Checklisten und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

Der Kunde und der Teilnehmer erhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur eigenen persönlichen und internen beruflichen Nutzung.

Nicht gestattet sind ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters in Textform insbesondere Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung, kommerzielle Nutzung, öffentliche Zugänglichmachung oder Nutzung zur Durchführung eigener Seminare, Workshops, Trainings oder Beratungsleistungen.

Ton-, Bild- und Videoaufnahmen durch Teilnehmer sind nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters in Textform zulässig.

15. Foto- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter

Foto- oder Videoaufnahmen von Teilnehmern zu Marketing-, PR-, Social-Media- oder Referenzzwecken erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung.

Eine solche Einwilligung ist freiwillig und kann verweigert werden, ohne dass dadurch Nachteile für die Teilnahme entstehen.

Aufnahmen, die ausschließlich der internen Dokumentation oder Durchführung der Veranstaltung dienen und keine identifizierende Veröffentlichung beinhalten, bleiben nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vorgaben zulässig.

16. Vertraulichkeit

Die Veranstaltung kann persönliche, unternehmerische, strategische oder sonstige vertrauliche Informationen des Veranstalters, anderer Teilnehmer oder beteiligter Unternehmen betreffen.

Der Kunde und die Teilnehmer verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Veranstaltung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Diese Pflicht gilt auch nach Ende der Veranstaltung fort.

17. Datenschutz

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung sowie zur Kommunikation mit dem Kunden und den Teilnehmern.

Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er personenbezogene Daten von Teilnehmern nur übermittelt, soweit hierfür eine Rechtsgrundlage besteht und die Teilnehmer entsprechend informiert wurden.

18. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Referenten, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten des Veranstalters.

19. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

20. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Augsburg.

Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Hinweis zur Buchung:
Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Unternehmen, Selbständige, Freiberufler, Behörden und sonstige beruflich handelnde Organisationen. Eine Buchung durch Verbraucher ist ausgeschlossen. Ein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht besteht nicht.